Unser Ziel
Das Hauptziel unserer Menschenrechtsarbeitsgruppe ist es für Asylsuchenden und -bewerbern, die Mitglieder der Gülen-Bewegung sind, als Rechtsberater zu fungieren und Sorge dafür zu tragen, dass die aufgrund ihrer Mitgliedschaft erlebten Rechtsverstöße öffentlich gemacht, sowie verhindert und strafrechtlich verfolgt werden.
Aus welchen Personen besteht die Menschenrechte Arbeitsgruppe?
Die Menschenrechte AG besteht aus Juristen oder am Recht interessierten Freiwilligen, die im Bereich des Flüchtlingsrechts und der Menschenrechte arbeiten und die Menschenrechtsverletzungen an die deutsche und die Weltöffentlichkeit bekannt machen wollen.
- Die AG setzt sich aus Richtern und kompetenten Mitgliedern zusammen, die gemäß dem Zweck der Kommission die Rechtsberatung durchführen können, sowie die Menschenrechtsverletzungen mit deren Folgen dokumentieren und Maßnahmen ergreifen können.
- Die AG unter dem Vorstand von Prof. Hüseyin DEMİR vollbringt die genannten Dienstleistungen mit 30 Personen.
- Die Sitzungen finden in der zweiten Woche eines jeden Monats und alle zwei Wochen statt.
- In den Besprechungen werden Sitzungsprotokolle geführt, in denen die Entscheidungen, Verfahren und Aufgabenzuteilungen enthalten sind. Darüber hinaus werden in den Sitzungen die Bewertungen der wahrgenommenen Kommissionsaufgaben erörtert.
Was sind die Aufgaben der Menschenrechte AG?
- Die Ermittlung von Menschenrechtsverletzungen, das Lösen dieser Verstöße und das Kundgeben an die deutsche und die Weltöffentlichkeit, um diese zu beenden.
- Die Bereitstellung der notwendigen rechtlichen Unterstützung für Flüchtlinge in Berlin und Umgebung,
- Die Durchführung der erforderlichen Ressourcenuntersuchungen und Erstellung von Informationsbroschüren zur Erfüllung dieser Aufgaben.
Die Rechtsberatungstätigkeiten der Menschenrechtskommission können wie folgt zusammengefasst werden:
- Die Vorbereitung auf den Asylantrag
- Die Vorbereitung von Asylakten
- Die Erstellung von Informationsnotizen, die den rechtlichen Rahmen der Anhörung erklären
- Informationen über den Anerkennungsprozess
- Informationen über den Ablehnungsprozess
- Die Kontaktierung mit einem Anwalt
Die gemeinsame Bewertung der statistischen Daten der Asylanträge und die zu berücksichtigenden Beispiel-Hauptanhörungsakten sowie die anschließenden Präsentationen und worauf man bei der Hauptanhörung achten sollte, die unsererseits zur Hauptanhörung vorbereiteten Personen mit deren Anerkennungs- und Ablehnungsraten.
Bei der Erstellung und der Ergebnisse der Anhörungsakten, denen unsere Kommission als Rechtsberatung dient, sind folgende Statistiken (von 2016 bis heute) entstanden:
Beiträge - Menschenrechte
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Liebe Mitglieder und Unterstützer, wir befinden uns in einer […]