Unser Ziel
Das Hauptziel unserer Arbeitsgruppe für Menschenrechte ist es, für Asylsuchende und -bewerber*innen, die Mitglieder der Gülen-Bewegung sind, als Rechtsberater zu fungieren. Der Verein möchte die aufgrund ihrer Mitgliedschaft erlebten Rechtsverstöße öffentlich machen und dafür sorgen, dass diese strafrechtlich verfolgt und in Zukunft verhindert werden.
Aus welchen Personen besteht die Arbeitsgruppe Menschenrechte ?
Die AG Menschenrechte besteht aus Jurist*innen oder am Recht interessierten Freiwilligen, die im Bereich des Flüchtlingsrechts und der Menschenrechte arbeiten. Ihr Ziel ist es, die Menschenrechtsverletzungen der deutschen und der Weltöffentlichkeit bekannt zu machen.
- Die AG setzt sich aus Richtern und kompetenten Mitgliedern zusammen, die gemäß dem Zweck der Kommission die Rechtsberatung durchführen können.
- Die Menschenrechtsverletzungen und deren Folgen sollen dokumentiert werden, damit Maßnahmen ergriffen werden können.
- Die AG unter dem Vorstand von Prof. Hüseyin Demir erbringt die genannten Dienstleistungen mit 30 Personen.
- Die Sitzungen finden alle zwei Wochen in der zweiten Woche eines jeden Monats statt.
- In den Besprechungen werden Sitzungsprotokolle geführt, in denen die Entscheidungen, Verfahren und Aufgabenzuteilungen enthalten sind. Darüber hinaus werden in den Sitzungen die Bewertungen der wahrgenommenen Kommissionsaufgaben erörtert.
Was sind die Aufgaben der Menschenrechte AG?
- Die Ermittlung von Menschenrechtsverletzungen, das Lösen dieser Verstöße und das Kundtun an die deutsche und die Weltöffentlichkeit, um diese zu beenden.
- Die Bereitstellung der notwendigen rechtlichen Unterstützung für Flüchtlinge in Berlin und Umgebung.
- Die Durchführung der erforderlichen Ressourcenuntersuchungen und die Erstellung von Informationsbroschüren zur Erfüllung dieser Aufgaben.
Die Rechtsberatungstätigkeiten der Menschenrechtskommission können wie folgt zusammengefasst werden:
- Die Vorbereitung auf den Asylantrag
- Die Vorbereitung von Asylakten
- Die Erstellung von Informationsnotizen, die den rechtlichen Rahmen der Anhörung erklären
- Informationen über den Anerkennungsprozess
- Informationen über den Ablehnungsprozess
- Das Konsultieren von Anwälten
Das gemeinsame Befassen mit statistischen Daten der Asylanträge, z. B. Hauptanhörungsakten, sowie die anschließenden Präsentationen sollen die Teilnehmenden auf die Hauptanhörung vorbereiten.
Bei der Erstellung und den Ergebnissen der Anhörungsakten, denen unsere Kommission als Rechtsberatung dient, sind folgende Statistiken (von 2016 bis heute) entstanden:

Beiträge - Menschenrechte
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